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Dj3K 01.05.2006 15:17:06

Eintragungen
 
Hi,

es gibt eintragungen beim TüV, die in den Brief geschrieben werden müssen.

Welche Eintragungen fallen darunter?
Bugspoiler? Oder nur KFZ Schein?

Dj3K 01.05.2006 15:23:23

kann nicht sein.
kenne das jetzt nur vom Auto.
Habe offenen Lufi eingebaut und ab zum Tüv.
Hab dann Wisch bekommen, welches ich immer mit mir führen muss.
Bei zeiten sollte ich das in den KFZ Schein eintragen lassen.

Fahrwerk beim Auto ist das so, das das Fahrwerk sofort in KFZ Schein und Brief eingetragen werden muss.

King Madness 01.05.2006 15:36:47

Es muss grundsätzlich ALLES eingetragen sein, was
fest am Motorrad verbaut wird,
• nicht Original vom Motorrad ist und
• keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hat.

Dazu gehören u.a. :
Lenker, Luftfilter, Schwinge, Bremsanlage, Reifen, Felge, Gabel, Fußrasten, Ritzel, Drossel, Änderungen am Motor, Auspuff ...

Nicht eingetragern werden müssen z.B. :
Hupe, Spiegel, Uhr, Tacho, Drehzahlmesser, Öltempmesser ... (halt alles, was nicht mit Sicherhgeit zusammenhängt und man in kürzester Zeit abbauen kann).

Eintragungen, die im Brief kommen, kommen auch in den Schein (zumindest beim alten) und ABEs müssen (theoretisch) ständig mitgeführt werden.

Sodom 01.05.2006 15:47:37

Du hast Recht, es gibt nen Unterschied zwischen ner "normalen" Eintragung beim TÜV und ner "Brief-Eintragung", was jetz aber genau in den Brief muss und was du auch nur mit ner Abnehmebestätigung fahren kannst, weiss ich leider auch nicht... (Musste aber beim Auto mein FW auch in Brief eintragen lassen, könnte mir vorstellen dass es beim Möpp analog ist) :idea:

sprat 01.05.2006 22:48:44

hm eigentlich sollte alles im brief stehen...

was is wenn man des fz-schein mal verliert???

tja aber irgendwie steht doch nix im brief!!!

hab erst letzten monat meine ganzen teile eintragen lassen und hab gleich den neuen brief und fz-schein bekommen

die heissen jetz zulassungsbescheinigung teil 1 und 2

im fz-schein stehen alle teile drin aber im brief nich eins....

find ich irgendwie komisch. kann ja nich sein das ich noch mal zur dekra musss alles eintragen lassen wenn ich meinen fz-schein verliere...

werd einfach da mal nachfragen

gruß

KriegsJunkie 01.05.2006 23:00:49

Zitat:

Zitat von Verbali
ach ja, gibt ja jetzt neue Papiere 8O

habsch son Ding noch gar nie nich gesehen

Der Brief sieht im großen und ganzen genauso aus wie vorher nur heißt das Teil jetzt Zulassungsbescheinigung Teil I
Ich weiß ja nicht wie's sonst ist, aber auf mich wirkt das Teil wesentlich übersichtlicher als der Brief von dem Auto meiner Mom.

Außerdem ist auf der Rückseite ein bisschen "Bling-Bling" :wink: (also ein Sicherheitshologramm) drauf.
Wo mir einfällt : wer ne ABE für ne Spiegler Gabelbrücke hat; bitte an mich schicken

In Flames 02.05.2006 07:28:41

Zitat:

Zitat von King Madness
Es muss grundsätzlich ALLES eingetragen sein, was
fest am Motorrad verbaut wird,
• nicht Original vom Motorrad ist und
• keine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hat.

Eintragungen, die im Brief kommen, kommen auch in den Schein (zumindest beim alten) und ABEs müssen (theoretisch) ständig mitgeführt werden.

Stimmt so nicht ganz. Wenn das Teil eine Euronummer hat müsste man die ABE eigentlich nicht mitführen. Ich tus trotzdem, weils für mich kein Mehraufwand ist


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