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13.05.2006 15:37:04

Ich such was [Edit (KM)] Scheinwerferbilder
 
Tach ich brauch mal bilder von verschiedenen gs mit diesem scheinwerfer:

http://i12.ebayimg.com/01/i/01/61/32/e6_2.JPG

am besten wären bilder mit dem eckigen scheinwerfer und dann von vorne

wäre cool wenn ihr mir da helfen könntet

DANKE

Native Chick 13.05.2006 16:09:05

Geh am besten mal unter Persönliche Gallerie und schau mal nach der GS von Duke, ich meine der hat den eckigen Scheinwerfer.

Saugwurmmensch 13.05.2006 17:16:25

Die Scheinwerfer auf dem Bild sind aber allesamt nicht als alleinige Scheinwerfer an der GS zugelassen.

13.05.2006 17:42:23

wieso, die nicht eckigen sieht man doch öfter mal verbaut

Saugwurmmensch 13.05.2006 17:49:44

Die Teile sind aber nu als Nebelscheinwerfer oder Fernlicht geprüft.
Da ist weder Abblendlicht noch Standlicht drin.

Klar haben das einige verbaut, aber es fahren ja auch viele mit unzulässigen Anbauteilen herum.

Aber gerade beim Licht würde ich keine schick/legal-Kompromisse eingehen.

ALF 13.05.2006 18:15:14

...Unzulässige Anbauteile!?Würde ich ja nie tun :wink:

bombo 13.05.2006 19:27:10

Zitat:

Zitat von ALF
...Unzulässige Anbauteile!?Würde ich ja nie tun :wink:


:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

ich auch nicht

Herzog 14.05.2006 14:05:25

Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:

Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....

14.05.2006 14:42:38

Zitat:

Zitat von Herzog
Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:

Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....

Na super, was bringt es dir wenn die teile eingetragen sind?

Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst und die netten Herren deine Maschine kontrollieren sehen sie doch das nicht das Passende E Prüfzeichen drauf ist!Also bekommst du mit denen ärger...

Also nochmal:
Auf dem Scheinwerfer müssen entsprechende E Prüfzeichen vorhanden sein damit diese im öffentlichen Strassenverkehr leuchten dürfen, wenn diese nicht vorhanden sind bringt es auch nichts wenn der Scheinwerfer eingetragen ist!


Ausserdem haben die Teile so was von wenig Licht ausbeute...



So dann lasst mal eure kommentare hören :D

14.05.2006 17:07:39

Zitat:

Zitat von Herzog
Also ich habe auch den eckigen und meiner wird am Samtag eingetragen :D
Man muss halt nur die richtigen kennen :wink:

Und die Dinger sind genau so hell wie DE's, also ein recht guter "Kompromiss"....

Hallo,
der Eintrag ist voll für den Arsch! Das Geld hättest Du dir sparen können für einen richtigen Scheinwerfer.

Und daß die dinger genauso hell sein sollen wie DE Scheinwerfer stimmt auch nicht!

KriegsJunkie 15.05.2006 00:05:09

ich hätte hier noch den Eckigen in Weiß rumliegen.
Wenn du willst mach ich mal Fotos

Eagle 15.05.2006 09:18:44

Zitat:

Zitat von Kölle-Kalle

Na super, was bringt es dir wenn die teile eingetragen sind?

Wenn du in eine Polizei kontrolle kommst und die netten Herren deine Maschine kontrollieren sehen sie doch das nicht das Passende E Prüfzeichen drauf ist!Also bekommst du mit denen ärger...

Also nochmal:
Auf dem Scheinwerfer müssen entsprechende E Prüfzeichen vorhanden sein damit diese im öffentlichen Strassenverkehr leuchten dürfen, wenn diese nicht vorhanden sind bringt es auch nichts wenn der Scheinwerfer eingetragen ist!

Man kann schon Scheinwerfer ohne E-Zeichen eintragen lassen. Gibt dafür extra eine Ausnahmegenehmigung vom jeweiligen Regierungspräsidenten. Hab ich am Auto auch für alle Beleuchtungseinrichtungen, die Gurte und die Scheiben, da ohne E-Zeichen. Da gibt's auch keine Probleme mit der Rennleitung.

Allerdings wird das normalerweise ausschließlich bei Importfahrzeugen gemacht, wenn diese nicht umrüstbar sind. Bei 'nem Motorrad ist das allerdings normalerweise nicht der Fall.

Gruß Uwe

Drunken Master 15.05.2006 09:23:59

das Problem ist aber ja dass es nunmal kein Abblendlicht ist, und ein TÜVer kann nichts eintragen was gegen die STVzO verstößt, und wenn ers doch tut ist die eintragung nix wert !

Eagle 15.05.2006 09:26:39

Zitat:

Zitat von Drunken Master
das Problem ist aber ja dass es nunmal kein Abblendlicht ist, und ein TÜVer kann nichts eintragen was gegen die STVzO verstößt, und wenn ers doch tut ist die eintragung nix wert !

Das würde auch kein Prüfer eintragen.

Abblendlicht ohne E-Zeichen mit Glück ja. Aber gar kein Abblendlicht 8O - den Prüfer möchte ich sehen, der das einträgt.

Gruß Uwe


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