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Meyster 28.06.2006 15:31:56

Kundenservice ala SCHUBERTH
 
So,.... muss heut mal meinem Ärger ein wenig Luft machen.

Folgende Geschichte in Kurzfassung. Ich hab mir am 23.05 nen Schubert QM1 Street Helm bei Louis gekauft. Super Angebot und ein spitzen Helm!!! Besonders die Aerokustik hat mich enorm überzeugt!!!

Am 7.06. bemerke ich dann, das der Helm einen Materialfehler im Kinnschutzpolster hat, ich bei Schubert angerufen, freundlicher Herr geht ran, alles kein Problem. ich schick den Helm ein und freu mich auf den 24 Stunden Reperaturservice wie er im Handbuch beschrieben ist.

PUSTEBLUME

Heut haben wir den 28.06.2006!!!! Und der Edelmarkenhelm ist immernoch bei denen. Ruf seit 3 Wochen in regelmäßigen Abständen bei der Firma und und versuch denen Dampf zu machen,... nix da... jedes mal versprechen die mir, das er am nächsten Tag rausgehen soll.

ich weiß nicht ob andere hier auch schon solche enormen Probleme mit dem selben oder einem anderen Hersteller hatten, ich jedenfalls wünsche es keinem und kann in dem Sinne nur raten!!!

KAUFT EUCH EURE HELME ÜBERALL!!!! NUR NICHT BEI UND VON SCHUBERTH!!!!

Cadfael 28.06.2006 15:56:56

Hallöli,

manche Firmen wissen wohl immer noch nicht, dass es das Internet mit Foren gibt, in denen sich unzufriedene Kunden Luft machen.

Verallgemeinern sollte man das zwar nicht, aber es ist höhst ärgerlich und wirft kein gutes Licht auf den Hersteller.

Gruß
Andreas

Lax 28.06.2006 15:59:08

ich hab bisher nur gutes über den schubert-service gehört

GS-Noob 28.06.2006 16:17:46

also den service von schuberth direkt musste ich zum glück nie in anspruch nehmen, aber auf garantie ein visier tauschen im laden war gar kein problem.
bei mir hatte sich die antifog folie gelöst, kommentar der verkäuferin: das kommt immer wieder mal vor, das tauschen wir, kein problem.

DR.BOOM 28.06.2006 16:42:21

ich hatte Probleme mit dem ablösen der Anti-Beschlag Folie meines
UVEX V1. Kurzer Anruf bei Uvex mit Angabe des Produktionsdatums
des Visiers, wobei sich dann herausstellte, das es bei diesem Datum
Probleme gab.
Zwei Tage später hatte ich ein neues Visier auf Garantie bei mir.

Biker6586 29.06.2006 11:14:53

also ich hatte mit meinem Schubert C1 auch keine Probleme. Bei mir hat sich das Kinnteil aus der Verankerung gelöst. (Klapphelm). Ich dann eben hin zu HG. wurde vor Ort repariert war überhaupt kein Prob......

Gruß Biker

Creep 29.06.2006 22:40:16

Hab auch gute Erfahrungen mit dem Schuberth-Service gemacht.
Hab den Helm auf Garantie einschicken lassen, nach 10 Tagen war er wie versprochen wieder da.

Meyster 30.06.2006 14:15:33

von wegen zu spät,... der ganze mist fängt nun von vorne an!!!! :evil: :!: :( :evil:

hab heut per tnt express den helm bei mir auf arbeit abgeliefert bekommen.

daheim aufgmacht, und siehe da... laut rechnung wurden visier gewechselt, kinnbelüftung erneuert, neuer bezug installiert, der helm justiert und überprüft und kulanter weise noch ein atemabweiser für lau beigelegt den ich eigentlich käuflich erwerben wollte.

soweit so gut, den helm dann ausgepackt, uuupppssss, noch ein extra!!! ich hab jetzt 2 helmbeutel, eine deluxeversion mit polster und besserem verschluss, uiuiui!!!!

joa, blick auf die gerissene styroporstelle am austritt der kinnbelfütung, welche eindeutig beschrieben und sogar noch mit einem stück gelben isolierklebeband markiert war, UND ?????

RICHTIG!!! Der Riss ist immernoch da!!!!

Ich sag euch was!!! Wenn ich noch nen 2. Helm hätte würde ich mich am liebsten beurlauben lassen und diese fla.....za...en aus magdeburg in meinen qm1 helm einarbeiten!!!

in dem sinne, ich GEH jetzt ins fitti und lass meinen frust aus!!!!

ich wünsch euch n schönes weekend aufm bike,... und lasst mir noch paar straßen übrig,... für dann in paar jahren,...

sven 30.06.2006 19:01:30

Das liegt am falschen Vorbild! :lol:

01.07.2006 23:40:09

Warum bist du nicht zum Louis gegangen??? du hast den ja noch kein halbes Jahr. Da kann Louis noch selbst aggieren.

Also, ich hatte bei meinem SPEED ein problem mit dem Visier. Bin direkt zu louis. Die haben mir ein neues gegeben. Und die sache war erledigt.

Naja, ich wünsch dir viel erfolg. auf dass das noch was wird!

LG Jelena

hansenh 03.07.2006 10:56:20

Zitat:

Zitat von Kay73
Und da die ersten 6 Monate nicht um sind, hast Du das Recht der Wahl zwischen Wandlung, Umtausch und Reparatur.

Falsch. Du mußt dem Verkäufer erstmal zwei oder drei Nachbesserungsversuche (Reparatur oder Umtausch nach Wahl des Händlers) zugestehen. Erst dann kannst Du Wandlung verlangen.

Natürlich kann man sich mit dem Verkäufer auch anders einigen, z.B. auf sofortige Wandlung, wenn er einverstanden ist.

Und zum vorliegenden Fall: dadurch, daß der Helm schon an Schuberth eingeschickt war, kann Louis AFAIK die Gewährleistungspflicht von sich weisen, wenn sie's mitkriegen.

Heiko

03.07.2006 12:13:52

Also über den Schubert Service weiss ich auch nicht unbedingt Gutes zu berichten. Da musste ich mich auch schon so manches mal mit rumärgern was letztlich auch immer sehr zum Leidwesen von mir bzw. meiner Kunden verlief :!:

hansenh 03.07.2006 12:43:31

Zitat:

Zitat von Kay73
Damit hast Du innerhalb der gesetzlich vorgegeben Garantiefrist von ... Monaten (6 Monate ist glaube überholt, Elektrogeräte haben momentan 24)die Wahl zwischen Minderung und Rückgängigmachung des Vertrages!

Verwechsle nicht Garantie und Gewährleistung. Wir reden hier von der Gewährleistung, z.Zt. 24 Monate mit Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Garantie ist eine vollkommen freiwillige Leistung.

Und es scheint tatsächlich so zu sein, daß der Kunde im Rahmen der Gewähleistung zwischen Ersatzlieferung und Reparatur wählen kann. Dabei war ich mir sicher, daß der Verkäufer die Wahl hat. Na gut.

Zitat:

Zitat von Kay73
Streit beendet

Was für'n Streit? 8O

Heiko

Titan 03.07.2006 13:01:01

Zitat:

Zitat von hansenh
Und es scheint tatsächlich so zu sein, daß der Kunde im Rahmen der Gewähleistung zwischen Ersatzlieferung und Reparatur wählen kann. Dabei war ich mir sicher, daß der Verkäufer die Wahl hat. Na gut.

Zitat:

Zitat von BGB §439
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.

Der Käufer kann also prinzipiell schon wählen.

@Kay73: Dein Link oben ist nicht mehr aktuell (auch die §§ stimmen teilweise nicht mehr). Das war die Rechtslage vor der Schuldrechtsreform 2001.


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