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Teile von anderem BJ, TÜV ?
frage :
ich hab mir ne Gabelbrücke von ner GS 500, BJ 2000 gekauft und will nun auf Superbikelenker umbauen. Trägt der Prüfer die Gabelbrücke problemlos ein, brauch ich da irgendein Teilgutachten von Suzuki oder so, oder muss ich das garnicht machen lassen ? ich hatte vorher Stummel ( GS 500, BJ '93 ). mfg Ando |
Jetzt weiß ich nicht so genau von was ich schreibe, also bitte auch anderswo informieren! Normalerweise dürfte es da keine Probleme beim Eintragen geben. Die Teile stammen ja von einer fast baugleichen Maschine. Aber wenn Du es genau wissen willst, ruf doch den TÜV an, die sagen Dir das kostenlos und unverbindlich und auch noch auf was Du achten musst wie z.B. längere Züge und Schläuche und so. Hatte da noch nie Probleme mit TÜV-Menschen.
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Alternativ zu dem was Berndy schrieb, würde ich vorher noch meinen Händler fragen. Der sollte wissen, ob du überhaupt eine Eintragung brauchst. Weil es ja ein original Suzi-GS-Teil ist, kann es eventuell in der ABE deiner GS inbegriffen sein.
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Wieso eigentlich ne 2000er?
War deine alte Gabelbrücke hin oder hatte die neue schon Klemmböcke für nen SBL drauf? Da es ein Originalteil ist und sich soweit ich weiss von 89-2000 auch nix an der Brücke verändert hat (die Teile also eigentlich identisch sind), musst du die Brücke vermutlich nicht eintragen lassen, nur den SBL, falls ohne ABE. |
hi, hab mich vertan gehabt, das is ne Gabelbrücke von ner '02er.
Ich wollte meine jetzt auf SBL umbaun, da kam mir die Gabelbrücke eigentlich recht, zumal ich die für knapp 25€ bekommen hab :D. Der SBL hat ne ABE ( isses da egal, was ich für Schwingungsdämpfer nehme, also rein TÜV-mäßig her ? ) und die Stahlflex hat nen Gutachten. |
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