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MacPac 24.09.2006 21:12:05

Frage zum Führerschein
 
Also mir ist was ganz komisches aufgefallen in meinem Führerschein. Ich habe jetzt seit 1 1/2 Jahren meinen Motorrad führerschein, was bedeutet dass ich erst in einem halben jahr offen fahren darf, da ich 21 bin und nicht 25. Richtig? ABer auf der Rückseite meines Lappens ist auch bei dem "großen" Motorrad ein STern, nicht nur bei dem kleinen. Sehe ich das richtig, dass die da einen Fehler gemacht haben und mir schon vorzeitig den großen Motorradlappen erteilt haben?!. Ich nehme halt an, dass eigentlich nur bei dem kleinen Motorrad auf der rückseite ein stern sein müsste, weil ich ja nur 34 Ps fahren darf. Ich bitte um hilfe!

Greetz Marc

ricky2000 24.09.2006 21:19:23

Nein ist normal so.
Und du hättest die Fahrerlaubnis, den du gemacht hast, selbst wenn auf deiner Karte ein Druckfehler wär :wink:

24.09.2006 21:21:54

Zitat:

Zitat von ricky2000
Nein ist normal so.
Und du hättest die Fahrerlaubnis, den du gemacht hast, selbst wenn auf deiner Karte ein Druckfehler wär :wink:

Also das Nein bezweifel ich jetzt mal, da dürfte eigentlich kein Stern drin sein.


Aber Punkt 2; egal was die da falsch oder richtig gemacht haben, sehen ja das Datum an dem du den Lappen bekommen hast, also weiterhin gedrosselt fahren.

MacPac 24.09.2006 21:22:16

also um das nochmal zusammen zufassen:
Bei jedem der gedrosselt fahren muss, ist bei beiden moppeds auf dem Lappen ein Stern.
Nur was machen die dann wenn du offen fahren darfst? Nochmnal nen stern??

MacPac 24.09.2006 21:27:44

Nein, sie sehen das datum nicht, da ich leider 1/2 Jahr den lappen entzoigen hatte. Da steht jetzt ein neuers datum drin. ALso ich hatte ihn im dez 04 gemacht und ende 05 verloren und das datum das jetzt drin steht ist märz 06. Als ich ihn wirklichAlso darf ich sozusagen aufgrund eines fehlers offen fahren, richtig?? :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D

ricky2000 24.09.2006 21:42:15

Stimmt, hatte das falsch in Erinnerung, bei meinem Lappen ist auch nur bei der "kleinen" Maschine ein Stern, sorry
Aber dennoch: Das Plastikkärtchen ist nicht die Fahrerlaubnis, sondern quasi nur ein Dokument.
Du kannst mit unter 25 per Gesetz nach 1,5 Jahren noch keine offenen Moppeds fahren dürfen, auch wenn dein Plastikkärtchen das vielleicht behauptet :D. Ein Druckfehler setzt keine Gesetzesverordnung ausser Kraft.
Falls das bei dir genauso im Schein steht wie bei einem über 25-Jährigen hilft das vielleicht einer einer Kontrolle (aber auch manche Polizisten sollen Kopfrechnen können), aber wegen dem ganzen Versicherungsblabla würde ich mir jetzt nicht wie der Lottokönig vorkommen, den es ist halt einfach ein Fehldruck und keine Erlaubnis.

gruenkai 24.09.2006 21:56:36

Warum versteh ich nur Bahnhof?
Ihr redet doch vom Führerschein, oder? Den, den MacPac vor 1 1/2 Jahren gemacht hat und der dementsprechend ein lustiges Plastikkärtchen ist?

Wo ist denn da bitte ein Stern?
Da stehen doch Datumsangaben, oder nicht?

Da Du noch gedrosselt fahren musst, wird bei Dir in der dritten Zeile ein Datum stehen, dass in der Zukunft ist.
Oder worum geht's?

ricky2000 24.09.2006 22:01:15

Jein, in der Tabelle ist ein Sternchen, das bedeutet dass das Prüfdatum nicht in der Tabelle steht, sondern auf dem Feld links.
Halt logischerweise weil beim Druck noch nicht wissen können, wann man die Prüfung besteht.
Normalerweise machen u25-Leute ja nur "A beschränkt", also haben sie das Sternchen nur beim "kleinen" Motorrad. Er hat´s aber bei beiden.
Aber wie du und killa sagen: es kommt nur auf´s Datum an, also wurscht, ob bei "A unbeschränkt" auch ein Sternchen steht.

Cadfael 24.09.2006 23:45:23

Hallöli,

soweit ich weiß, dürfen Leute die vor 1,5 Jahren den Lappen gemacht haben nach 2 Jahren automatisch offen fahren und müssen den offenen Führerschein nicht erst beantragen. War ja eh nur eine Farce ihn umschreiben zu lassen.

Oder liege ich da falsch???
Jeder Ordnungshüter kann ja anhand des Geburtsdatums sehen, dass er nicht direkt offen fahren darf.

Berndy?!

Gruß
Andreas

24.09.2006 23:55:21

Zitat:

Zitat von Cadfael
Hallöli,

soweit ich weiß, dürfen Leute die vor 1,5 Jahren den Lappen gemacht haben nach 2 Jahren automatisch offen fahren und müssen den offenen Führerschein nicht erst beantragen. War ja eh nur eine Farce ihn umschreiben zu lassen.

Stimmt. Mußt nichtmal den Führerschein umschreiben lassen bzw. dir ein Sternchen geben lassen, da man es anhand des Datums sehen kann wann du den Moppedführerschein bekommen hast.

24.09.2006 23:58:19

nur mal so ne frage wie ist das den wen man vorher ne 125er fläppen gemacht dann muss doch irgendwo sthen das die probezeit rum is oder zählen die nicht zur probe zeit?

berndy 25.09.2006 00:53:07

@Cadfael Ja, genau so ist das. Bei dem rosa Führerschein musste man noch die Klasse 1 (unbeschränkt) bei der Führerscheinstelle eintragen lassen. Ansonsten ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis! 8O Auch wenn man die Voraussetzungen erfüllt, das ist eben keine Farce. :!: Man musste ja auch eine gewisse Kilometerleistung "nachweisen", ich glaube das waren insgesamt 2000 km.

Da der Kartenführerschein nicht einfach handschriftlich oder mit der Schreibmaschine "erweitert" werden kann und eine Eintragung nur unnötig Geld kostet, hat man das nun geändert. War auch Zeit.

Nach Ablauf der Probezeit kann man automatisch offen fahren. Deswegen ist da auch ein Sternchen bei der Klasse A. Die wurde einem ja nach der Prüfung auch schon erteilt, nur darf man eben 2 Jahre lang nur bis max 25 kw und Leistungsgewicht blabla fahren.

@Sparxx Doch A1 zählt zur Probezeit. Nein, das Ende der Probezeit muss nicht mehr vermerkt werden, das endet nach Ablauf von 2 Jahren nach Erteilung einer allgemeinen Klasse, wie A1 aufwärts, ausgenommen hiervon sind die Klassen S, M, L, T.

@gruenkai Wenn du deine alte Fahrerlaubnis auf einen Kartenführerschein umschreiben lässt, wird in die Rubrik neben der entsprechenden Führerscheinklasse das Erteilungsdatum eingetragen.
Wenn du Klasse B vor der Klasse A gemacht hast, stehen da auch unterschiedliche Daten drinn. Bei den Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E steht auch dein 50. Geburtstag mit dabei, ab dann musst du alle 5 Jahre deine Eignung nachweisen, sonst verfällt die Klasse. Du bekommst dann alle 5 Jahre einen neuen Führerschein mit geändertem Ablaufdatum.

Bei der Umschreibung alte Fahrerlaubnis, neue Fahrerlaubnis wird die Klasse C1E wegen der Besitzstandswahrung normalerweise unbegrenzt erteilt. Sollte man drauf achten, sonst darf man keine 7,5 t Lkw mehr fahren, wenn man alter als 50 Jahre ist.

Wenn du den Kartenführerschein als ersten Führerschein bekommst, steht das Erteilungsdatum links oben in dem Feld, handschriftlich, da das der Prüfer dort einträgt. Und in der Rubrik neben der entsprechenden Klasse ist ein Stern. Der bedeutet, dass dir die entsprechende Klasse erteilt wurde. Ansonsten ist dort ein Strich, was bedeutet, dass du diese Klasse nicht hast.

In Flames 25.09.2006 06:49:13

Man kanns auch kompliziert machen.........

Bei uns jedenfalls wirds so gehanhabt dass neben dem Motorradzeichen im Führerschein ein Datum steht, bis dahin muss man gedrosselt fahren, danach offen.
Da muss man auch nix umschreiben, und das Geburtsdatum ist auch vollkommen egal

sprat 25.09.2006 09:36:27

wer jetz verwirrt wurde kann ja hier noch mal nachlesen.... :lol:


is alles bis ins detail geregelt!

http://www.gesetze-im-internet.de/fev/index.html

berndy 25.09.2006 14:03:40

Genau, googled doch bei eurer nächsten Frage einfach mal. Wenn dann noch was unklar ist, könnt ihr ja immernoch fragen. :lol:


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