Zitat:
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Zitat von Salvan
Wenn das richtig ist, hätt ich gern zu Punkt 4 mal den Gesetzestext. Ich hab das nämlich anders in Erinnerung (s.o.)...
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du hast völlig recht, die Versicherung MUSS in jedem Fall erstmal zahlen > Opferschutz! Wie schon gesagt kann die Versicherung vom Versicherungsnehmer jedoch eine bestimmte Summe als Regress fordern.