@cakamo
jaa, genauso wollt ich's wissen! thx.
das heisst dann also für mich, dass ich diese haftungsbeschränkungs-erklärung nich brauche. nötig wäre diese nur, wenn ich grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln würde, aber
Zitat:
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Sie können als Kfz-Halter die Haftung für Personenschäden nur ausschließen, wenn den Fahrer kein Verschulden trifft.
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Bin ich also schuld, ob fahrlässig/vorsätzlich oder nicht, kann ich die haftung sowieso nicht ausschließen. also für was dann diese erklärung?
ich finde, dass es sowieso für
jede person, ob fahrer oder beifahrer, am sinnvollsten ist, eine anständige unfallversicherung abzuschließen. die gilt 24 stunden in der woche, egal ob ich im auto sitze oder zu fuß unterwegs bin.