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Zitat von Salvan
Bin ich also schuld, ob fahrlässig/vorsätzlich oder nicht, kann ich die haftung sowieso nicht ausschließen. also für was dann diese erklärung?
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du kannst strafrechtliche folgen eh nicht ausschließen, diese sind nur zivilrechtliche wie z.b. schmerzensgeld oder sachschaden. Die Erklärung ist z.b. dafür da, wenn deine Haftpflichtversicherung ne mindestdeckung von 3 mio hat und die schäden höher sind als 3 mio. dann müsstest du draufzahlen.
früher war der mind.schutz bei 1 MIO und mittlerweile auf 3 MIO angehoben. die meissten haben eh 50 mio denk ich also > sone erklärung braucht man nicht