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Alt 24.06.2005, 10:25:12   #30
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Zitat:
Zitat von Salvan
Bin ich also schuld, ob fahrlässig/vorsätzlich oder nicht, kann ich die haftung sowieso nicht ausschließen. also für was dann diese erklärung?
du kannst strafrechtliche folgen eh nicht ausschließen, diese sind nur zivilrechtliche wie z.b. schmerzensgeld oder sachschaden. Die Erklärung ist z.b. dafür da, wenn deine Haftpflichtversicherung ne mindestdeckung von 3 mio hat und die schäden höher sind als 3 mio. dann müsstest du draufzahlen.
früher war der mind.schutz bei 1 MIO und mittlerweile auf 3 MIO angehoben. die meissten haben eh 50 mio denk ich also > sone erklärung braucht man nicht
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