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Alt 24.06.2005, 18:39:45   #19
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Zitat:
Zitat von ricky2000
Die meisten Leute haben leider eh keine Privathaftpflicht.
Ausserdem sind bei der HP Vorsatztaten sicherlich ausgeschlossen.
wie vor kurzem in einem anderen thread festgestellt, muss die HP auch bei vorsätzlichem handeln erstmal zahlen (>opferschutz) und kann sich bis zu 5000 euro von dem versicherungsnehmer zurückzahlen lassen. Wenn er eine HP hat natürlich....
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