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Zitat von Masteroschi
So Hallo erstmal.
Das ist genau das richtige Thema für mich da ich 2 Jahre Teakwondo gemacht habe und seit 4 Jahren im Jiu-Jitsu tätig bin, ja und ATK hab ich auch mal gemacht, da kennt man sich natürlich aus.
§ 32 II StGB
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
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hallo,
das ist auch das richtige thema für mich, da ich seit 3,5 jahren jura studiere...
§32 StGB, das ist sozusagen 1.semester.. grundlagen.
wie lax schon festgestellt hat (und du auch) darfst du natürlich nicht alles machen... also was einige hier "raushängen lassen" (vielleicht nur gelaber, weiss nicht wie weit die leute im ernstfall gehen würden) sind ja ordentliche prügel etc.
was du gemacht hast ist sicherlich im erlaubten Rahmen, den jungen festzuhalten bis die polizei kommt... völlig in ordnung, mehr darf man dann aber auch nicht (!!) ihm vorsätzlich den arm brechen sicherlich nicht, aber wenn es aus der notwehrsituation heraus passiert, ist nix dagegen einzuwenden.
Desweiteren kann man das thema mit der notwehrsituation nicht pauschalisieren, da wirken viele anforderungen zusammen:
- gegenwärtiger
- rechtswidriger
- Angriff
- Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung
- Gebotenheit der Notwehr
- Missvehältnis zwischen angegriffenem Rechtsgut und Verteidigungshandlung ?
- Notwehrprovokation ?
- Verteidigungswille?
usw...