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Alt 06.05.2003, 18:32:56   #7
Gast
 
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Also mein Vater (Chef der Bußgeldstelle und lebendige StVO) hat bei der Zulassungsstelle nachgefragt
In nicht Beamtendeutsch bekam ich folgende Antwort:
Es ist erlaubt mit ungestempelten Nummernschild dh. maschine nicht zugelassen, Schild aber drauf zum TÜV und oder Zulassungsstelle fahren
dies muss allerdings auf direktem Weg geschehen. Wenn du nicht durch den TÜV kommst darfst du auch wieder nach Hause fahren