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Zitat von ricky2000
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Zitat von dasmoellerchen
Meines Wissens nach muss die Maske auch nich eingetragen werden, wenn sie mit den Gummibändern befestigt wird, da es sich in dem Fall um Gepäck Handelt (->Gasmaske als Scheinwerfermaske).
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Stimmt.
Da gibt´s doch auch den alten Trick mit den Sissy-Bars: eigentlich verboten, aber mit Flügelmuttern montiert, kann (bzw. könnte} man die schnell abmachen und schon gelten sie als Gepäck. Bei Koffern etc. genauso.
Aber ohne Diskussionen wird das wohl wirklich nicht ablaufen...
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Servus,
das ist Müll was Du da schreibst, DM hat Recht, man braucht ein Splittergutachten, ansonsten kein Tüv.