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Zitat von ricky2000
Sorry, ich wollte damit nicht behaupten, dass man die Maske definitiv als "Gepäck" deklarieren kann.
Grundsätzlich gibt es diese Regal aber schon: Schliesslich bracht man für Tankrucksack, Koffersystem (solange man es nicht fest installiert), Kamerahalter... auch weder ABE noch Gutachten noch Eintragung.
Bei den Sturzbügeln etc. ist es ähnlich wenn ich mich nicht irre.
Netter Ton übrigens  .
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Servus,
bei solchen Antworten merkt man, dass Ihr noch nie ein intensives Gespräch mit nem Tüvmann gehabt habt.
Tankrucksäcke, Koffersysteme sind eintragungsfrei, da sie im Vorfeld vom Tüv geprüft werden und somit eine allgemeine Unbedenklichkeit ausgestellt bekommen. Zudem sind Tankrücksäcke meist aus weichem Material. Ebenso die Sturzbügel, die ja meist aus Hohlrohr rund gefertigt werden.
Kamerahalter sind nicht zulässig in der Stvzo und nur auf abgesperrten Strecken, z.B. Rennstrecken, in Betrieb zu nehmen.
Masken sind meist aus Kunststoff gefertigt und unterliegen demnach einem Splittergutachten. Dieses muss gemacht werden, da Verletzungsgefahr für den Fahrer und andere Personen, z.B. Fussgänger,gegeben ist. Das trifft auch auf den Kamerahalter zu.
Die o.g. Maske ist rein nur für Sportenduros vorgesehen und mit den Gummibändern ein schnelles Wechseln auf Startnummerntafeln ermöglicht.
Wegen Ton entschuldige ich mich nicht. Warum auch? Du bist so oft hier im Forum vertreten und es wurde in der Zeit, seit Du angemeldet bist, bestimmt schon des öfteren darüber diskutiert, was man darf und was nicht. Ausserdem mit Sissybars anzufangen, obwohl Du wohl in der Zeit 3Rad gefahren bist, ist schon frech!