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Alt 11.08.2005, 22:18:41   #16
ricky2000
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Zitat:
Zitat von FrankieFZ500
Aber na klar geht das. Der Kaüfer kann zwar das FZ ummelden, aber nicht deinen Vericherungsvertrag kündigen das musst Du als Vertragsinhaber machen.
Die Versicherung wird doch automatisch gekündigt, wenn das FZG ab- oder umgemeldet wird!
Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass ein zugelassenes FZG ohne Versicherung rumstehen oder fahren darf.
Edit: Vielleicht kann die Vers den neuen Besitzer im Schadensfall in Regress nehmen.
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Ich darf das!
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