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Alt 11.08.2005, 22:43:12   #18
ricky2000
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Zitat:
Senden Sie eine zweite Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherung:
Ihre Versicherung endet nicht mit dem Verkauf des Fahrzeugs, sondern sie geht laut Gesetz auf den Käufer über. Trotzdem haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer für die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres, sofern keine Ummeldung erfolgt. Am sichersten ist es daher, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selber abmeldet und das Kfz ohne Nummernschilder übergibt. Der Versicherer wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert und kann dann die Autoversicherung aufheben.
et voila! .

Quelle: http://www.deutscheinternetversicherung ... tokauf.htm

Gruß
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Ich darf das!
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