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Alt 12.08.2005, 05:28:29   #21
King Madness
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Also ich muss feststellen, das die hier gemachten Angaben zwar theoretisch richtig sind, aber an der realität zu 90% vorbei geht.

Ich habe in meinem Leben schon so manche Autos / Motorräder ge- und verkauft.

Gut. Kaufvertrag vom ADAC / AvD und wie sie alle heißen sind gut.

Ich habe eigentlich immer (sofern das Fahrzeug noch angemeldet war) die Kennzeichen mitbekommen und mitgegeben und noch nie probleme gehabt.

Das SVA über den Verkauf informieren ist immer sinnvoll, kann auch per Fax sein.

Die Versicherung informieren auch, Abmeldebescheinigung kann man nachreichen.

Wenn ich mit den Leuten ausgemacht habe, innerhalb einer Woche ist das Fahrzeug abzumelden hat das auch bis auf einmal immer geklappt.
Meistens sind die Leute direkt am nächsten Tag zum SVA gelaufen, wie es sich auch gehört.
Einmal wurde jemand krank, der hat knappe 2 Wochen gebraucht ...

Wenn dein Gegenüber natürlich innerhalb dieser Woche einen Crash baut, hast du erst einmal die goldene Ar*** Karte, aber da du im Kaufvertrag stehen hast, das er die volle Haftung übernimmt, wird deine Versicherung sich an seiner Versicherung schadlos halten, das klappt unter den Versicherungen auch immer.
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Ralf Georg
國王 瘋狂 - www.euregio-biker.de

Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
Befürworter des Organspendeausweises
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