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Alt 19.05.2003, 16:55:37   #13
King Madness
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Wer nimmt eine beglaubigte Kopie eines Fahrzeugscheins mit ???

Der Fahrzeugschein ist in der größe extra so gehalten, das man ihn mitnehmen kann und soll.
Die Polizei kann eine Kopie verweigern und das kostet 10.-€ Bußgeld, weil der Schein immer mit zu führen ist!
(Frag mich, ich habe auch schon mal 20.- DM bezahlt ...)

Beglaubigte Kopien der ABE's sind dagegen gestattet.

Der Fz Brief ist das Eigentumsmerkmal, der ist zu hause aufzubewahren, wenn man das Fahrzeug finanziert hat,
liegt der bei der Bank.

Gruß Georg
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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