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Alt 21.10.2005, 08:54:05   #4
Cadfael
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Hallo Uwe,

da hat man Dir in Tat Mist erzählt.
Steht der Name des Sachbearbeiters auf dem Schein / Brief, damit das (auch kostenmäßig) später geklärt werden kann?

Es gibt in der Tat einen BESTANDSSCHUTZ.
Danach dürfen Fahrzeuge so betrieben werden, wie es am Tag ihrer Erstzulassung gültiges Recht war.
Also braucht ein Kotorrad von 1935 keine Blinker!!! Und es darf auch so laut sein wie ein startender Jumbo-Jet!
Was meinst Du, warum alte Harley-Rahmen so schweine teuer sind?!

Deine Verkleidung braucht keine EG-ABE! Sie war damals legal und ist es für deine Maschine immer noch! Ohne zusätzliche Papiere!
Es gab ja auch Sondermodelle von Suzuki mit dieser Verkleidung. Die Five-Star-Verkleidung war einfach in Brief und Schein eingetragen ohne sonstige Zusatzpapiere.

Gruß
Andreas
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