Thema
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Fahrzeugzulassung ab 01.01.2006
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25.10.2005, 15:15:03
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Schatten
Gast
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Ab dem 1.Januar 2007 ist bei
Rückständen in der Kfz-Steuer
nicht nur diese zu begleichen, sondern auch die Kfz-Steuer für ein Jahr im voraus zu entrichten,...
Nur wenn man was nicht gezahlt hat oder vergessen hat...
oder lese ich das falsch?