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Alt 25.10.2005, 15:15:03   #5
Schatten
Gast
 
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Ab dem 1.Januar 2007 ist bei Rückständen in der Kfz-Steuer nicht nur diese zu begleichen, sondern auch die Kfz-Steuer für ein Jahr im voraus zu entrichten,...

Nur wenn man was nicht gezahlt hat oder vergessen hat...
oder lese ich das falsch?