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Alt 25.11.2005, 14:18:15   #27
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Zitat von Patzomat
Zitat:
Nachträgliches Polieren von Rahmen Rahmenteilen oder dynamisch belasteten Teilen (z.B. Gabeltauchrohren,- Brücken Schwingen) ist nur dann zulässig wenn zweifelsfrei durch das Polieren eine Schwächung der Bauteile ausgeschlossen werden kann. Durch Schleifen bearbeitete Schweißnahtüberhöhungen sind allerdings unzulässig. Das nachträgliche Polieren von Rädern ist ebenfalls nicht gestattet.

Kommentar Felgen: Zum Polieren des Felgenhornes gibt es normalerweise keine Bedenken (meistens eh Maschinell bearbeiteter Teil der Felge mit Glatter Oberfläche.
Bei Gußfelgen polieren der Speichen: Problematisch da dann massiv Material abgetragen werden muß um eine glatte Oberfläche zu erreichen (Materialschwächung).
Wie bei so vielem Entscheidet schlußendlich der TÜV Prüfer obs zulässig ist!
Ja okay hab mich geirrt, sorry.
Irgendwie war ich mir da recht sicher...und den ganzen beitrag nochmal lesen wollte ich nicht...

Danke für die VR Zeichnung, jetzt kann ich auch ohne digicam mal sagen welches Teil verbogen ist.
Nr. 5. Da ist dieseSeite die an liegt, diese Platte an einer Seite nach oben gebogen...