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Zitat von Rubinator
Also der Scheinwerfer hat eine e11 Nummer un somit nich eintragungspflichtig. Arbeite nebenbei in einer Harley tuner Werkstatt, wo einmal die Woch der DEKRA-Man vorbei kommt, der sagte das das überhaupt kein Problem gibt, wenn der ordentlich verbaut wurde! Außerdem verbauen wir die selber in Custom Bikes ein und der DEKRA-Man hat bis jetzt alle ohne wenn und aber zusätzlich eingetragen!
MFg Dennis
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Hallo erstmal,
kann ja nicht glauben, was hier wieder den Neuen erzählt wird!
Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer!
Ebenso wird bei den älteren Baujahren ein Standlicht gefordert, dass dieser Scheinwerfer nicht hat.
Als nächstes darf so ein Dekramann in Westdeutschland diesen Scheinwerfer gar nicht eintragen, da dieser unter §19 fällt und da ist ein Tüvingenieur gefragt.
Also ist es eigenes Risiko diesen Scheinwerfer zu Fahren, wobei die Lichtausbeute mit 2 Teelichtern erheblich besser wäre!
LG,
Katrin