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Zitat von explosion
Hallo erstmal,
kann ja nicht glauben, was hier wieder den Neuen erzählt wird!
Die besagte E11 Nummer sagt nur aus, dass der Scheinwerfer nur in Fahrtrichtung vorne geprüft ist und nicht als Abblend- und Fernscheinwerfer!
Ebenso wird bei den älteren Baujahren ein Standlicht gefordert, dass dieser Scheinwerfer nicht hat.
Als nächstes darf so ein Dekramann in Westdeutschland diesen Scheinwerfer gar nicht eintragen, da dieser unter §19 fällt und da ist ein Tüvingenieur gefragt.
Also ist es eigenes Risiko diesen Scheinwerfer zu Fahren, wobei die Lichtausbeute mit 2 Teelichtern erheblich besser wäre!
LG,
Katrin
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genau so ist es!
gut ob es da zwischenDekra/TÜV unterschiede beim eintragen gibt, weiß ich nicht. aber sowas habe ich auch schonmal gehört.
zu den scheinwerfern: die wollte ich mir auch bestellen, aber genau weil die halt nur als Fernscheinwerfer geprüft worden sind und weil die Lichtausbeute so gering ist, habe ich die finger davon gelassen!
hatte damals eine e-mail an ex_technik geschickt (wegen technischen details) und bekam das als antowort:
Zitat:
...wie allgemein bekannt, sind diese Art Scheinwerfer für Nebel und Fern
geprüft. Eintragung und HU sind Prüferabhängig. An unseren Fahrzeugen
sind sie montiert, sind nicht eingetragen und seit fast zwei Jahren hat
sich noch niemand dran gestört. Ein Standlicht lässt sich leicht mittels
Gummifassung nachrüsten. Die Lichtausbeute lässt sich noch mittels einem
besseren Leuchtmittel erhöhen(ca. 20,--?). Hochwattlampen allerdings
halten, aufgrund des kleinen Gehäuses nicht lange durch.
Mit freundlichen Grüssen
Marian Rahn
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ich würde die finger davon lassen...