Zitat:
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Zitat von Spitshine
ich war gerad mal draußen schauen, und hab jetzt den leisen verdacht das mein verbauter doppelscheinwerfer gar keine zulassung hat...auf einem steht nämlich HC und auf dem anderen HR, somit ist einer für fern- und einer für abblendlicht zugelassen nach dem was ich so gelesen hab, bei abblendlicht leuchten jedoch beide, fernlicht nur einer...hat da jemand ne ahnung von ? ich nämlich nicht..  deshalb auch meine frage wegen den e-nummern, dachte die hätten da auch was mit zu tun.
aber spätestens im april beim tüv werd ichs merken 
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Also bei mir steht auf dem kleinem VOR der E11 ein B, was für Nebellicht steht.
Auf dem Großen steht da ein HC, was für ein Halogen Fernlicht steht.
Kein Abblendlicht, kein TÜV (zumindest wenn der Prüfer sich auskennt)
Zu mir kamen die direkt an von wegen der Wäre zu klein ohne auch nur zu gucken.
Dasselbe ham sie zu den Blinkern gesagt
Da steht ein bisschen was mehr zum Thema E zeichen, besonders interessant ist die 2. Antwort :
http://www.autoextrem.de/showthread,t-14822.htm
MfG