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Alt 30.12.2005, 18:12:56   #1
Gast
 
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Standard Wegen Sturmschaden von 125% auf 210% !!!

Hi,

bekam heute Post von meiner Versicherung und bin fast vom Hocker gefallen.

Folgendes: Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal ein Motorrad angemeldet und begann somit bei 125%, soweit so gut.....genau zwei Tage nach meiner Zulassung viel die Maschine wegen einer Windböe auf die Motorhaube eines BMW's.

Das bedeutet ich hatte sie Ordnungsgemäß abgestellt und habe nicht am Straßenverkehr teilgenommen, es ist und bleibt ein Sturmschaden!

Jetzt hat mich die Versicherung deswegen auf 210% hochgestufft.

Ich hatte irgendwo im Internet gelesen das eine Versicherung das nicht machen darf solange man nicht am Straßenverkehr teilgenommen hat bzw. es ein Sturmschaden ist.

Jetzt finde ich dieses Urteil leider nicht mehr! Hat jemand von euch damit schon Erfahrung gehabt bzw. ein Urteil oder Link auf das ich mich beziehen kann??

Werde natürlich Einspruch einlegen.

Vielen Dank
Yadi

Noch ein guten Rutsch für alle GS'ler und Motorradfahrer ins Neue Jahr !!!!!!!! Und Unfallfrei !!!!!!
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