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Alt 31.12.2005, 00:49:51   #6
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Zitat:
Zitat von King Madness
Du haftest auch für Schäden, die dein Fahrzeug anrichtet, auch wenn es geparkt ist. Sonst würde ja der BMW Fahrer auf seine Kosten sitzen bleiben.


Das ist Richtig, die Versicherung hat auch bezahlt aber diese darf das nicht als Grund dafür nehmen mich in der Schadensfreiheitsklasse hoch zu setzen, weil ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe. Genau aus diesem Grunde wollte die aufnehmenden Polizisten auch nicht mein Führerschein sehen.

Zitat:
Zitat von King Madness
Wenn deine Maschine umgefallen ist, legt dir jede Versicherung das so aus, das du dein Fahrzeug nicht ordnungsgemäß sicher abgestellt hast.
Ich denke mal diese müssen mir erst einmal das Gegenteil beweisen.

Zitat:
Zitat von King Madness
Und so ein Sturm, das deine Maschine durch die Luft fliegt (Orkan) hatten wir mit Sicherheit nicht.
An diesem Tag ist so einiges in Berlin umgefallen, ich hätte das auch nicht für möglich gehalten. Sie stand auf dem Bürgersteig neben den parkenden Autos....evt. könnte man mir daraus einen Strick drehen...aber ich glaube es gibt kein Gesetzt das dir diese untersagt.
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