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Alt 31.12.2005, 00:54:43   #8
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Zitat:
Zitat von King Madness
Zitat:
Zitat von Chrischaaan
aber mehr wie hauptständer geht doch nicht...
Die legen das als "Mangelnder Sicherheitsabstand zu anderen Fahrzeugen" aus.
Also die Maschine muss so abgestellt sein, das sie beim umfallen kein anderes Fahrzeug berührt, oder es muss nachträglich in deine Nähe gesetzt worden sein, aber das wirst du jetzt nicht mehr beweisen können.
hm...ich glaube da könntest du mit Recht haben!

Scheisse...ich habe irgendwo diese Urteil gelesen, da ging es auch viel mehr darum das ich nicht am Strassenverkehr teilgenommen habe und die Versicherung durfte nicht erhöht werden. Ich muss mir mal ein paar Stunden Zeit nehmen und in Ruhe Surfen.
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