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Alt 02.01.2006, 00:48:56   #18
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Parklücke oder Bürgersteig ?

Ich habe jetzt Urteile gelesen wo der Biker freigesprochen wurde, weil sein Bike in der Parklücke stand. Hätte es auf dem Bürgersteig gestanden wäre er in 95% aller Fälle nicht freigesprochen worden, meiner Meinung nach.

Es gibt zwar kein Gesetzt was dieses untersagt aber am sichersten ist man in der Parklücke.

Weil, erstens muß man einen Sicherheitsabstand zu den parkenden Autos einhalten und zweitens darf das Bike auf dem Gehweg keinen behindern, auch im Falle das gerade ein Fußgänger vorbeikommt und es einfach durch eine Böe umfällt. Alleine schon wenn ich den Sicherheitsabstand zu parkenden Autos einhalte, dann steht das Bike zu 90% aller Fälle mitten auf dem Bürgersteig und behindert die Fußgänger. Ich glaube da reichen auch nicht 3m Bürgersteig.

Also ich glaube im Schadensfall hatt man fast immer die schlechteren Karten wenn es auf dem Bürgersteig abgestellt wird....aber es ist erlaubt...das beißt sich doch die Katze in den Schwanz.

Ich wohne in einer Siedlung und wenn ich den Autos die Parklücken mit meinem Bike blockieren würde, dann hätte ich wohl aus lauter Frust auf Dauer mit Sachbeschädigung an meinem Bike zu rechnen.

Also wo soll ich es jetzt abstellen ?
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