Vielleicht hilft das den Sachverhalt zu klären.....
Die Rechtslage bei einem Auffahrunfall mit zwei PKW/Motorrad ist relativ klar. Der Beweis des ersten Anscheins spricht meist gegen den auffahrenden Hintermann. Grundsätzlich muss man sich im Straßenverkehr so verhalten, dass man jederzeit abbremsen kann. Deshalb gerät in Beweisschwierigkeiten, wer vom Vordermann angefahren wird, z. B. weil dieser an der gerade auf grün umschaltenden Ampel aus Versehen den Rückwärtsgang eingelegt hat. Im Regelfall wird vermutet, dass der Hintermann Schuld ist. Er muss in der Regel das Gegenteil beweisen.
Fakt ist, daß du einen so großen Sicherheitsabstand halten mußt, daß du jederzeit hinter dem Vorausfahrenden anhalten kannst, egal wie blöd der sich auch verhält. Dagegen hast du verstoßen, was durch dein Auffahren ausreichend belegt ist.
Kreuzungen sind im übrigen typische Gefahrenquellen, weshalb man dort besonders aufmerksam fahren muß. Es ist nicht deine Aufgabe zu beurteilen, ob der Fahrer (oder in diesem Fall die Fahrerin) vor dir bremsen muß oder nicht. Irgendetwas, was du nicht mitbekommen hast, hat sie/ihn irritiert und deshalb hat er/sie in diesem Fall das einzig richtige gemacht, er/sie ist erst mal langsamer gefahren. Dabei kommt es überhaupt nicht darauf an, ob wirklich eine Gefahr bestanden hat, es ist einzig und allein entscheidend, ob der/die Fahrer/in in dem Moment für sich oder Dritte eine mögliche Gefahr gesehen hat. In diesem Fall muß er/sie bremsen.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn der Vorausfahrende nicht ganz blöd ist und von sich aus zugibt einen Fehler begangen zu haben, hast DU kaum eine Möglichkeit ihm das Gegenteil zu beweisen.
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