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Zitat von Kay73
...Vorausgesetzt, Du hast damals auch erwähnt, daß sie im Stand und nicht im Betrieb durch eine Windböe (Sturmböe) umgefallen ist.... Kay73
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Natürlich habe ich erwähnt das sie sich im Stand befand und ich nicht akiv am Strassenverkehr teilgenommen habe und sie durch eine Windböe umgestossen wurde aber eine Versicherung geht immer den Weg des geringsten Wiederstandes. Weil die Rechtslage bzg. Bürgersteig und Betriebshaftung sehr schwammig ist. Denen war das Risiko zu groß bzw. ein Rechtsstreit wäre um einiges teurer geworden als der entstandene Schaden. Die Urteile die man so im Internet findet sind natürlich besondere Urteile. In einer anderen Stadt, ein anderer Richter usw. könnte auch anders entscheiden. Es wird überall geduldet das du dein Motorrad auf dem Bürgersteig abstellst solange wie nichts passiert. Ich habe dafür auch keine Anzeige von der Polizei bekommen, weil die sich nicht daran traunen, das überlassen sie dann lieber den Versicherungen oder Richtern.
Es ist auch immer scheisse KFZ Hapflicht und Rechtsschutz bei ein und der gleichen Versichung zu haben, das habe ich auch noch daraus gelernt.
Wenn ich gleich nach Unfallaufnahme Wiederspruch eingelegt hätte und ich eine ADAC Rechtsschutz gehabt hätte dann hätte ich zumindest gegen die Höherstuffung vorgehen können.
Ist alles Scheisse, ich ärgere mich schon genug darüber!