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Alt 07.02.2006, 00:37:15   #5
ricky2000
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Zitat:
Zitat von KrayZea_M
jo, so dachte ich mir das auch.
aber es stimmt auch nicht, dass man direkt dran ist. es muß nachgewiesen werden, dass der unfall wegen fehlender drosselung passiert ist, was sehr schwer sein dürfte, bei einem unterschied von 12ps in der 100ps region.
Neenee, bei solchen Änderungen (Leistung, Abgas, Lautstärke…) erlischt die generelle Betriebserlaubnis.
Dann hast du immer die Arschkarte .
Zumindest, soweit ich weiss.
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