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Alt 07.02.2006, 05:56:46   #6
PEOPLES
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aber die versicherung bleibt erstmal regresspflichtig.

was stimmt, ist, das der festgestellte mängel mit dem unfall übereinstimmen muss. wegen nem defekten rücklicht kann dir keiner kommen und sagen, "ich hab dich von vorne nicht gesehen", das muss shcon zusammenhängen.
will dir die laune nicht vermiessen, aber ich denke das die gutachter in den meisten fällen behaupten, das es an der leistung lag, zumindest in jedem fall, in dem du anscheinend zu schnell gewesen bist (und das sind moppedfahrer ja eh pauschal )
OT:
mir hat nen polizist mal ernsthaft erzählen wollen, das ich mit mienem mopped nicht schrittgeschwindigkeit fahren kann, weil wegen reifendrehzahl und so (ist ja nicht ohne grund ne grundfahraufgabe)
hab deswegen auch nen knölchen bekommen (auf der anderen seite war ich ja auch bissi schneller )
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