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Alt 04.06.2003, 23:32:28   #6
King Madness
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Also ein Motorrad ohne Probefahren würde ich nicht kaufen.
Wenn er das verweigert, hat er doch etwas zu verbergen.

Wenn du einen Unfall verursachst, zahlt in erster Linie seine Haftpflichtversicherung, oder du müßtest dir ein
Rotes Nummernschild drauf tun.
Er kann aber das Geld der Verisicherung, bzw. die Prämie von Dir zurückklagen.

Die Kaufverträge sind heut zu Tage alle gleich, dort steht : "gekauft wie gesehen".
Dann hast du die berühmte A-Karte gezogen, wenn etwas dran ist.
Ausser, wenn du etwas findest, was als "arglistige Täuschung" ausgelegt werden kann.
Dann kannst du ihm die Mühle wieder vor die Türe setzen.
Arglistige Täuschung sind aber keine Sachen, die bei einer Probefahrt entdeckt werden können (z.B. Radlagerschäden o.ä.)

Gruß
Georg
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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