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Alt 07.02.2006, 11:10:36   #13
ricky2000
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Zitat:
Zitat von PEOPLES
was stimmt, ist, das der festgestellte mängel mit dem unfall übereinstimmen muss. wegen nem defekten rücklicht kann dir keiner kommen und sagen, "ich hab dich von vorne nicht gesehen", das muss shcon zusammenhängen.
Jau, stimmt generell, aber "Fahren ohne Bertriebserlaubnis" is n anderes Kaliber als ein kaputtes Rücklicht.
Deshalb hättest du bei einem Rücklicht oder abgefahrenen Reifen Recht. Da müssten sie den Einfluss des Mangels nachweisen. Wenn man allerdings illegal was an der Leistung geschraubt hat, ist die BE automatisch futsch und damit auch der Versicherungsschutz (steht in jeden Versicherungsunterlagen). Die müssen zwar erstmal vorstrecken, holen sich aber wie geschrieben wurde, so viel zurück wie sie dürfen.
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