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Alt 05.06.2003, 08:25:02   #8
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Hallo erstmal...

Ohne Probefahrt -> kein Kauf!

Ihr könnt einfach einen kleinen Vertrag aufsetzen, in dem der potenzielle Käufer das Fahrzeug bei einem durch ihn verursachten Unfall zu dem angegebenen Kaufpreis kaufen muss.
Sowas ist rechtskräftig und schützt den Verkäufer vor Problemen bei einem Unfall während der Probefahrt.

Und das der Verkäufer auf dem Schaden sitzenbleibt, wenn ein potenzieller Käufer einen Unfall baut ist leider richtig.
Das Fahrzeug wird freiwillig an den Käufer zum fahren übergeben und somit muss auch seine Versicherung im Schadensfall eintreten...

Michael