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Alt 05.06.2003, 15:26:47   #11
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hi,
noch n wichtiger tipp meinerseits: es gibt vertige kaufverträge (z.b. beim ADAC oder so) die den folgenden kleinen Satz beinhalten: "... wird unter ausschluß der Sachmängelhaftung verkauft an ..." oder so in der Art...
Sobald eine Ausschließung der Sachmängelhaftun im Vertrag steht und was mit der Kiste sein sollte (meinetwegen wurder vorsätzlich der Motor grad noch so hingeflickt daß er ncoh 1000m hebt bis er auseinanderfällt oder sowas) dann hast du ohne Rechtsschutz Null chance und mit Rechtsschutz ne Chance von etwa 50% vom Kaufvertrag zurückzutreten oder nen bestimmten Betrag zurückerstattet zu bekommen...

Ich habe den selben Fahler gemacht: Auto gekauft, Probefahrt gemacht, keine Fehler entdeckt...
Daheim angekommen, Winterreifen die ich dazubekommen hab drauf machen wollen: geht nicht, falsche Reifengröße. Zudem war ne Spurverbreiterung drauf zu denen es keine Papiere gab. Wurde beim Kauf verschwiegen und ich habs nicht gesehen daß die Montiert sind.
Jedenfalls hat sich rausgestellt daß die hinterachse verbogen war und es sich nur noch mit Spurverbreiterung fahren lässt... Schaden: etwa 900 Euro.
Fazit: Anwaltskosten (dummerweise hatte ich noch keinen Rechtsschutz), Ärger und ein Auto daß nur mit rund 1600 Euro Reparaturkosten durch den TüV gekommen wäre...

Nie wieder von Privat kaufen, außer:
1. Das Teil wurde vom ADAC oder GTÜ oder TÜV gecheckt
2. ohne den Sachmängelhaftungsklause im Vetrag
3. Nur in der näheren Umgebung (100km)


Gruß
Alex