also, wenn aus dem polizeibericht eindeutig hervorgeht, dass der vorrausfahrende grundlos eine vollbremsung hingelegt hat, dann muss dieser einfach ne teilschuld zugesprochen bekommen!
und wegen ner katze oder sowas in der größe ist ne vollbremsung nicht zulässig, wenn andere verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnten.
ich würd versuchen da noch was zu machen, wenns wirklich grundlos war!
__________________
Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau ....
da sister --> http://www.die-tine.de
|