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Zitat von MarkusN
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Zitat von Saugwurmmensch
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Zitat von MarkusN
Da haben die Dich übern Tisch gezogen. Wenn das im Laden liegt und der Sonderpreis dranhängt, hast Du das Recht den Artikel zum Sonderpreis zu bekommen. Computer oder nicht Computer.
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Irrtum!
gabs neulich erst nen Beitrag drüber. Da war ein Auto mit ner falschen Kommastelle ausgepriesen und der Kunde wollte das zu dem offensichtlich falschen Preis. Das Gericht entschied, dass das Preisschild nicht verbindlich ist.
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Der Irrtum darf nicht offensichtlich sein (was ein Kommafehler natürlich ist.)
Aber mit einem Sonderpreis der einen Tag vorher noch gegolten hat wärst Du vor Gericht garantiert durchgekommen. Dass die Verkaufsangestellten in so einem Fall auf "Ähhh, weiss nicht, bin neu hier, darf nicht..." machen ist auch klar.
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damit wär man nicht durchgekommen,...
damit ein Kaufvertrag zustandekommt müssen zwei übereinstimmende Willenserklärungen in Form von Angebot und Annahme seitens des Käufers und des Verkäufers nach §§ 145 ff BGB vorliegen.
Dies ist nicht der Fall, da eine Preisauszeichnung, oder auch Werbung, oder jegliche andere Bekanntmachung eines Produktes kein Angebot ist, sondern nur eine Aufforderung zum Kauf, diese verpflichtet aber nicht zur erbringung der Leistung.