Zitat:
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Zitat von Besserwisser
Wir sind hier in Europa, da ist alles geregelt!
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sogar das Kennzeichen darf nen 30° Winkel zur Fahrbahn haben.
und bei manchen Krädern ist der Reflektor im Rücklicht integriert...Beim Verbauen einer Heckhöherlegung ist das vom Strahlungswinkel auch nicht mehr parallel zur Fahrbahn (Wenns das vorher überhaupt war)
Und eine gewisse Toleranz verträgt der Reflektor ohne jegliche Funktionseinbuße.