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Alt 15.03.2006, 21:15:06   #10
Patr0ck
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Ich habs mal so geändert, weil ich bald zum TÜV muss. Also soweit ich weiß dürfen nur beide Gleichzeitig brennen, wenn auf dem fürs Fernlicht HCR steht. Das heißt, dass er als Fern- und Abblendscheinwerfer zugelassen ist, aber die meißten sind nur als Fernscheinwerfer (HR) zugelassen.
Bei mir ist es jetzt so, dass bei Abblendlicht nur noch der Abblendscheinwerfer brennt. Im Fernscheinwerfer ist aber noch die Standlichtbirne, die immer mit brennt. Da weiß ich nicht, ob das so sein darf, ich habs hier mal gefragt, aber keine Antwort bekommen.
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