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Wenn du mit 16 Roller (45kmh gedöhns) machst und mit 18 Auto /Mopped, dann haste auch 4 Jahre Probezeit. Das nur mal so am Rande.
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Sorry, aber das is nu völlig falsch!
Die Probezeit beträgt genau 2 Jahre ab dem Tag der Aushändigung des Führerscheins. Egal mit welchem Alter man den Führerschein ablegt!
In dieser Probezeit darf man sich zwei Mal ein Verwarnungsgeld einhandeln und ein Mal ein Bußgeld. Beim 2ten Bußgeld muss man eine Nachschulung absolvieren. Die Dauer der Probezeit wird dann um weitere 2 Jahre verlängert (daher kann man bis zu 4 Jahre Probezeit haben).
Baust du in der Verlängerten Probezeit nochmal Mist (also mehr als ein Mal Bußgeld), bist du den Lappen endgültig los (d.h. neuen Führerschein machen).
Hat man mit 16 Jahren den Führerschein A1 absolviert, so wird ein Jahr "Erfahrung" der Probezeit angerechnet. D.h. die Probezeit verkürzt sich bei diesen Leuten um ein Jahr.
Hat man mit 16 nur den Führerschein Klasse M oder s oder t absolviert, wird nichts angerechnet.
Generell gilt zur Probezeit:
Sie gilt ab dem Moment, wenn man einen Führerschein der Klassen B oder A mit 18 ablegt und den Führerschein ausgehändigt bekommt. Da man mit 18 meistens erst den Autoführerschein macht (Klasse B) und nicht den Motorradführerschein (Klasse A), hat der Motorradführerschein mit der Probeeit an sich meist rein garnichts zu tun!