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Alt 16.03.2006, 12:16:09   #10
The_Master
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Du wiedersprichst dir doch gerade selber! Wenn du mit 16 M machst, haste2 Jahre Probezeit. Wenn du mit 18 dann Auto oder Möppi machst haste wieder 2 Jahre Probezeit. 2+2 = 4.
wenn du mit 16 A1 machst haste 2 Jahre Probezeit. Wenn du dann mit 18 Auto machst, haste du die Pobezeit bereits abgesessen. voraussetzung: Führerscheinerwerb gültig ab Geburtstagstag bzw, 2Jahre oder mehr liegen dazwischen.
Es ist übrigens egal ob du dir in deiner Probezeit ein vergehen auf einem Gefährt begehst für welches deine Probezeit schon abgesessen ist oder nicht. Auch wenn du zuerst Auto dann Mopped machst, wennse dich mit Möppi erwischen is es egal. Probezeit glt auf deine Fahrerlaubniss, unabhängig was du wann wie wo in welcher reihenfolge gemacht hast.
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Stürzen, darin sind sich die Experten einig, gehört zum Motorradfahren wie das Erbrechen zum Alkoholgenuß. Wer nicht bricht, hat entweder enorme übung oder einfach nicht alles gegeben!
MFG
The_Master
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