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Alt 16.03.2006, 21:02:22   #28
HJO
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kann denn nun mal jemand genau definieren was erlaubt ist was nicht?

Verchromen is nich wegen blendgefahr

Neongelb, Neongrün, Neonorange solten erlaubt sein, da keine Fahrzeuge der BOS diese Farben haben.

Neonrot, Reinweiss, Leuchtrot und Leuchtorange sind schon außem vor, da diese vom Rettungsdienst und Feuerwehr gefahren werden.

Aber Gesetzestexte wäre schön...

HJO
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