Es gibt nur noch drei Dinge die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen:
1. Änderung der Fahrzeugart
2. Verschlechtern des Abgas- und Geräuschverhaltens
3. Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer
Das einzige das hier zutreffen könnte, wäre eine Gefährdung. Die kann ich hier aber nicht erkennen. Und ich bin bei der Verkehrspolizei! Also, ich kann nur soviel sagen: ICH würde dich dafür NICHT anscheißen! Soll keine Garantie sein, Arschlöcher gibt es überall. Das ist ja so mit diesen Paragraphen, alles eine Frage der Auslegung und im Zweifel entscheidet das der Richter.
Schlimmsten Falls: OWi-Anzeige "Erlöschen der Betriebserlaubnis" 50,-- Euro, 3 Punkte und die Kosten für eine neue Lackierung.
Solltest du damit jedoch einen Unfall bauen, und irgendein Schlaumeier kommt doch auf die Idee daß unfallursächlich deine grelle Lackierung war und daß du die nicht hättest haben dürfen, könnte es dir passieren, daß deine Versicherung nicht bezahlt (d.h. sie wird schon bezahlen, sich aber die Kohle von dir wiederholen). Und bei einem tötlichen Unfall kann das teuer werden.
Wer viel fragt, kriegt viel Antworten. Und mein Motorrad ist völlig bunt und schrill. Ich finds gut!
Und was das Eintragen von Farben betrifft, ich wollte mir gerne "bunt" als Farbe eintragen lassen. Also meine Zulassungsstelle hat das abgelehnt, mit der Begründung: "Wir tragen bei Motorrädern keine Farben mehr ein, werden doch eh ständig umlackiert." Und was ist die Farbe schon für ein Erkennungsmerkmal? Quatsch! Wofür gibt es denn Fahrgestellnummern?
Fazit: Ich bin seit über 10 Jahren bei der Verkehrspolizei und habe noch nie ein Kraftfahrzeug wegen seiner Farbe bemängelt und kenne persönlich auch keinen Kollegen der das je getan hätte. Und bei einer Kontrolle brauchst du dem Kollegen die Sprühdose ja nicht unter die Nase zu halten!
Aber wie gesagt, alle Angaben wie immer ohne Gewähr.
Gruß Aerius.
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