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Alt 03.04.2006, 09:07:33   #8
King Madness
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Zitat:
Zitat von Patr0ck
aber entscheident ob man zur AU muss ist nur die Erstzulassung und wenns Mopped nach dem 1.1.1989 zugelassen wurde ist bei der nächsten HU die Abgasuntersuchung fällig.
Die Definition ist nicht ganz richtig, Motorräder, die vor dem 01.01.89 zugelassen wurden brauchen keine AU.

Ab dem 01.01.89 ist eine fällig.
Aber da der 01.01. ja sowieso ein Feiertag ist und man da keine Motorräder anmelden kann, kann man die definition noch so gerade gelten lassen
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Ralf Georg
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Ein Tag an dem man nicht lächelt, ist ein verlorener Tag (Ch. Chaplin *1889 †1977)
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