03.04.2006, 09:07:33
|
#8
|
|
Erfahrener Benutzer
Registriert seit: 13.04.2003
Ort: 52249 Eschweiler
Alter: 60
Beiträge: 5.336
Baujahr: 1991
Kilometer: 49.000
|
Zitat:
|
Zitat von Patr0ck
aber entscheident ob man zur AU muss ist nur die Erstzulassung und wenns Mopped nach dem 1.1.1989 zugelassen wurde ist bei der nächsten HU die Abgasuntersuchung fällig.
|
Die Definition ist nicht ganz richtig, Motorräder, die vor dem 01.01.89 zugelassen wurden brauchen keine AU.
Ab dem 01.01.89 ist eine fällig.
Aber da der 01.01. ja sowieso ein Feiertag ist und man da keine Motorräder anmelden kann, kann man die definition noch so gerade gelten lassen
|
|
|