Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.04.2006, 15:12:45   #42
gruenkai
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2005
Alter: 48
Beiträge: 263
Standard

Zitat:
Zitat von PEOPLES
Zitat:
Damit bekommst Du immer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausbezahlt. Die Versicherung hat überhaupt kein Interesse daran, Dir deinen Schrott abzunehmen
wenn die versicherung dir das möp bezahlt, bzw. eben diesen wiederbeschaffungswert, dann gehört ihnen das möp, oder nicht??
Nein. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Du auf dem Markt zahlen müsstest, um ein gleichwertiges Motorrad zu kaufen. Der Restwert ist das, was dein Schrotthaufen noch Wert ist. Deshalb zahlen sie Dir auch nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus, weil der Schrott weiterhin Dir gehört.

Rechenbeispiel (mein eigener Schaden):
Wiederbeschaffungswert: 700 Euro
Restwert: 180 Euro
-----------------------------------------
Auszahlungsbetrag: 520 Euro

(Schaden laut Gutachter: irgendwas über 3000 Euro... )
gruenkai ist offline   Mit Zitat antworten