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Alt 04.04.2006, 15:30:32   #44
knut
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Zitat:
Zitat von gruenkai
Zitat:
Zitat von PEOPLES
Zitat:
Damit bekommst Du immer den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts ausbezahlt. Die Versicherung hat überhaupt kein Interesse daran, Dir deinen Schrott abzunehmen
wenn die versicherung dir das möp bezahlt, bzw. eben diesen wiederbeschaffungswert, dann gehört ihnen das möp, oder nicht??
Nein. Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die Du auf dem Markt zahlen müsstest, um ein gleichwertiges Motorrad zu kaufen. Der Restwert ist das, was dein Schrotthaufen noch Wert ist. Deshalb zahlen sie Dir auch nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts aus, weil der Schrott weiterhin Dir gehört.

Rechenbeispiel (mein eigener Schaden):
Wiederbeschaffungswert: 700 Euro
Restwert: 180 Euro
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Auszahlungsbetrag: 520 Euro

(Schaden laut Gutachter: irgendwas über 3000 Euro... )
be meinem vw (auch wirtschaftlicher totalschaden) war es so, dass die versicherung den verkauft hat. ich durfte nachdem der gutachter da war (theoretisch ) nicht mal mehr das radio ausbauen weil der wagen nicht mehr mir gehörte sondern der versicherung. (war aber n kasko-schaden, vielleicht is das da anders)
hämgt aber von der versicherung ab. also auf jedenfall fragen bevor du irgendwas am mopped machst.
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