tja
da sag ich nur unwissenheit schützt vor strafe nicht!
du hast dann halt nur ohne vorsatz gehandelt.
aber fahrlässig bleibt das trotzdem --> pflichten des fahrzeughalters/-führers
wirkt sich lediglich auf die höhe der "strafe" aus....
sicher man kann es auf die anderen schieben aber letzendlich war das teil an deinem möp...
naja kann man wohl endlos drüber debatieren...
is jedem seine entscheidung
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Bj. '91, VVK, IXIL Euroline, Kult-Bein, Wirth-Federn, B6 Umbau ....
da sister --> http://www.die-tine.de
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