Zitat:
|
Zitat von In Flames
Wieso denn Beweispflicht? Wenn die die Nummer haben, ist das wohl Beweis genug, dann kann ich wohl schlecht abstreiten dass ich da nicht gefahren bin, oder ich muss ihnen jemanden liefern, dem ich mein Motorrad "geliehen" hab. Bei den mobilen Blitzern ist es doch so dass sie an fiesen Stellen sitzen, einen blitzen, und mit der Kelle dann an Ort und Stelle rausholen
|
Mit der Nummer haben sie den Halter, nicht den Fahrer. Und wer sagt das du gefahren bist? Da gegen dich ne Anzeige besteht, kannst du vom
Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen... Musst also gar nix sagen, kann ja deine Mama/Schwester/Onkel/weißdergeierwer... gefahren sein.
Die Polizei muss dann beweisen das du gefahren bist. Natürlich halten Sie dir das Foto vor die Nase, aber wenn du stur behauptest das du das nicht bist bzw. besser dich gar nicht dazu äusserst? Dann muss wie gesagt ein Experte her der das einwandfrei feststellt (Mit wie gesagt recht geringem Erfolg, da der Helm viel vom Gesicht abdeckt.)
Klar ist das man wenn man sich sowas 2-3 mal leistet ein Fahrtenbuch angedreht bekommen kann (Beim ersten Mal ist das nichts als heisse Luft von der Polizei). Ich hatte zwar noch nie eines, habe aber gelesen das es an das Fahrzeugkennzeichen gebunden ist. Will sagen -> abmelden -> anmelden mit neuem Kennz, -> freuen
Es hat schon Gründe warum die Mopedfahrer immer gleich rauswinken...
Tobias