@in flames:
Also wegen nem Lichtzeichen kann man schon Kohle loswerden aber 45 Euro ist schön heftig.
Das liegt dann im Ermessen des Polizisten. Ist ja nur ein Regelsatz.
"Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben, wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder wer sich oder andere gefährdet sieht" (§ 16 Abs. 1 StVO).
Tatbestandsnummer 116106:
Sie gaben missbräuchlich Leuchtzeichen und belästigten dadurch andere.
§ 16 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 70 BKat; § 19 OWiG
Regelsatz Verwarnungsgeld 10,00 Euro.
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Für die einen ist es Gehen,
aber ich weiß ich drehe die Erde unter meinen Füßen, bis sie sich an der richtigen Stelle befindet!
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