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Alt 26.04.2006, 15:55:53   #1
sychodan
Gast
 
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Standard Frage zur Eintragung von Drossel

Hi all,

ich hab mal ein paar relevante und ein paar theoretische Fragen:

also:

1. Wie wird die Drossel eingetragen, reicht das Gutachten und der Schein / Brief und damit zum TÜV oder will der das Bike auch sehen?

theoeretische Frage:

Angenommen: Es reicht, würde es dann nicht gehen sich so ein Gutachten zu besorgen und die Maschine nur laut Schein drosseln zu lassen?

Klaro, man darfs nicht und die Versicherung zahlt im Härtefall dann auch nix.

Wie gesagt ist ja nur theoretisch.

Noch eine Frage: Um wie viel geht eine gedrosselte denn schlechter als eine offene ? klaro ist schwer in Worte zu fassen aber evtl schaffts wer


Beste Grüße!
Dan